Leben die Eltern eines Kindes getrennt, so hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil ein Recht darauf sein Kind regelmäßig zu sehen. Üblicherweise wird dem nicht bei dem Kind lebenden Elternteil ein 14-tägiges Besuchsrecht zugestanden. Die Häufigkeit und die Dauer der Besuchsregelungen sind jedoch individuell vom Alter des Kindes abhängig. Das OLG Frankfurt am Main gab einem Vater Recht, der mit seinem Sohn eine 14-tätige Italienreise unternehmen wollte. Die Mutter war gegen diese Reise und hielt das Besuchsrecht im Zweiwochenrhythmus für ausreichend. Nach dem Urteil des OLG Frankfurt gehört zum Umgangsrecht bei einem knapp 5 Jahre alten Kind auch eine Ferienregelung, die es dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglicht, einen längeren Zeitraum zusammen zu sein. Der Ferienaufenthalt mit dem Vater dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Eine solche Ferienregelung kann auch eine Auslandsreise umfassen.
- Verkehrsunfall in Tschechien -
Aufgrund der Grenznähe fahren viele von uns häufig und gern ins nahe liegende Tschechien mit dem eigenen Pkw. Jedoch sollte bedacht werden, dass es bei einem Verkehrsunfall mit einem tschechischen Fahrzeug zu erheblichen Problemen bei der Schadenabwicklung kommen kann.
In diesem Fall muss unbedingt die Polizei gerufen werden, denn in Tschechien muss jeder Unfall polizeilich aufgenommen werden. Daneben sollte der Fahrer selbst für eine umfassende Beweissicherung sorgen. Soweit möglich sollten vom Unfallort und von den beschädigten Fahrzeugen Fotos gefertigt und von vorhandenen Zeugen die Anschrift aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, die Anschriften der Beteiligten und die Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren.
Denn: Wer von uns kann schon ein tschechisches Polizeiprotokoll lesen?
Tschechische Kraftfahrzeuge sind alle in einer einzigen gesetzlichen Haftpflichtversicherung versichert. Über diese Versicherung kann die Regulierung von Deutschland aus betrieben werden. Der Geschädigte hat ein Wahlrecht, ob er seine Ansprüche beim Regulierungsbeauftragten im Inland gelten machen möchte.
Verschulden und Anspruchsgrund richten sich allein nach tschechischen Gesetzen. Im Hinblick auf die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten der Schadenregulierung eines Unfalls im Ausland ist Rechtsberatung und Vertretung in der Regel erforderlich.
Fortsetzung folgt
Babett Reichardt, Rechtsanwältin
Hofer Straße 75,Plauen
Tel.: 03741/ 228016